Zwangsvollstreckung
Der
beste Vollstreckungstitel (Urteil, gerichtlicher Beschluss etc.) ist
nichts wert, wenn die titulierten Ansprüche nicht durchgesetzt
werden können. Aus diesem Grund lege ich viel Wert auf eine
effektive Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen. Dabei bediene ich
mich fachkundiger Mitarbeiter/-innen. Getreu dem Leitspruch "gut
beraten, erfolgreich streiten und effektiv vollstrecken", setzt sich
die Kanzlei als Team dafür ein, dass die Ansprüche
der
Mandanten nicht geschriebene Worte auf einem Stück Papier
bleiben.
Nur die zügige Vollstreckung ermöglicht eine
bestmögliche Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Eine
Verzögerung oder die Wahl einer falschen
Vollstreckungsmaßnahme kann wertvolle Zeit kosten, die Sie
bei
einem Schuldner in der Krise womöglich nicht haben. Ganz
besonders im Bereich der Zwangsollstreckung gilt das alte Sprichtwort
"Das Recht ist mit den Schnellen". Eine ganz andere Problematik stellt
sich aus Vermietersicht im Rahmen der Räumungsvollstreckung.
Hier
spielen die Kosten eine entscheidende Rolle: Bevor der
Gerichtsvollzieher den Räumungstermin festsetzt, verlangt er
vom
Vermieter als Kostenschuldner grundsätzlich einen Vorschuss in
Höhe der gewöhnlichen Transportkosten
einschließlich
der Kosten der notwendigen Verpackung der Sachen und der Kosten der
Möbelpacker sowie der Kosten für die
Einlagerung des
Räumungsguts. Je nach Größe des Mietobjekts
ist dies
ein vier- bis fünfstelliger Betrag, den manche Vermieter nicht
ohne weiteres aufbringen können. Hier bietet unter
Umständen
eine Räumung nach dem "Berliner Modell" Abhilfe. Diese
Variante
der Räumungsvollstreckung hat der Bundesgerichtshof (BGH) im
Jahre
2005 gebilligt. Vermieter haben nunmehr die Möglichkeit, sich
auf
das Vermieterpfandrecht an den vom Mieter eingebrachten Sachen zu
berufen und den Gerichtsvollzieher anzuweisen, lediglich die Wohnung zu
öffnen, d.h. mittels staatlicher Gewalt nur einen
Besitzwechsel -
ohne Räumung - herbeizuführen. Die vom Vermieter
vorzustreckenden Kosten werden auf diese Weise drastisch reduziert.
Allerdings gibt das Vermieterpfandrecht dem Gläubiger nur ein
Sicherungs- und kein Entsorgungsrecht, d.h. die
Einrichtungsgegenstände des Mieters dürfen
anschließend
nicht auf den Müll geschmissen werden. Im Rahmen
eines
persönlichen Beratungsgespräches erläutere
ich Ihnen
gerne, wie Sie als Vermieter Ihren Räumungsanspruch so schnell
und
so kostengünstig wie eben möglich realisieren.
Desweiteren
biete ich Ihnen meine Hilfe bei folgenden
Vollstreckungsmaßnahmen
an:
Vollstreckungsauftrag kombiniert mit Antrag auf Abnahme der eidesstattlichen Versicherung,
Pfändungs- und Überweisungsauftrag (§§ 831, 835 ZPO),
Pfändung von Arbeitseinkommen (§§ 850 ff. ZPO),
Pfändung von Steuererstattungsansprüchen (§ 46 AO),
Pfändung von Kontoguthaben und sonstigen Ansprüchen gegenüber Banken,
Immobiliarzwangsvollstreckung in Grundstücke, Erbraurecht und Wohnungseigentum.
Selbstverständlich helfe ich auch Schuldnern, drohende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen abzuwenden oder Vollstreckungsvereinbarungen mit dem Gläubiger abzuschließen, die es zum Beispiel ermöglichen, die Schuld im Wege einer Ratenzahlung zu tilgen. Die Kostenfrage beantworte ich Ihnen gerne auf Anfrage.
Vollstreckungsauftrag kombiniert mit Antrag auf Abnahme der eidesstattlichen Versicherung,
Pfändungs- und Überweisungsauftrag (§§ 831, 835 ZPO),
Pfändung von Arbeitseinkommen (§§ 850 ff. ZPO),
Pfändung von Steuererstattungsansprüchen (§ 46 AO),
Pfändung von Kontoguthaben und sonstigen Ansprüchen gegenüber Banken,
Immobiliarzwangsvollstreckung in Grundstücke, Erbraurecht und Wohnungseigentum.
Selbstverständlich helfe ich auch Schuldnern, drohende Zwangsvollstreckungsmaßnahmen abzuwenden oder Vollstreckungsvereinbarungen mit dem Gläubiger abzuschließen, die es zum Beispiel ermöglichen, die Schuld im Wege einer Ratenzahlung zu tilgen. Die Kostenfrage beantworte ich Ihnen gerne auf Anfrage.
Service:
- Qualifizierte Beratung
- Vertragsgestaltung
- Prozessvermeidung
- Vertretung vor Gericht
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Mietrecht:
- Mietvertrag
- Mängelbeseitigung
- Schimmelpilzbildung
- Mietzinsminderung
- Schönheitsreparaturen
- Modernisierung
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