Leistungen
Primäres
Ziel einer guten Beratung sollte immer die Vermeidung eines
überflüssigen Rechtsstreits sein. Deshalb setze ich
mich
regelmäßig zunächst aktiv dafür
ein, Ihre
Interessen außergerichtlich durchzusetzen. Dies geschieht in
dem
Wissen, dass Gerichtsverfahren von den Beteiligten oft als
bedrückend empfunden werden. Ganz besonders in
WEG-Verfahren
können jahrelange gerichtliche Auseinandersetzungen dazu
führen, dass eine der Parteien zu früh resigniert und
trotz
bestehender Erfolgsaussichten das Verfahrensziel nicht mehr
weiterverfolgt. Lässt sich im Einzelfall trotz aller
Bemühungen eine außergerichtliche Einigung nicht
erzielen,
ist ein Kräftemessen vor Gericht leider unvermeidlich. In
dieser
Situation kämpfe ich mit viel Geschick und der
nötigen
Beharrlichkeit für Ihre Interessen. Gerade in erbittert
geführten Prozessen erweise ich mich dabei als
zuverlässiger
Partner. Im besonderen Maße gilt dies für
Mietprozesse, bei
denen oftmals die richtige Taktik über Sieg oder Niederlage
entscheidet. Auf diesem Gebiet verfüge ich über das
notwendige Wissen und die erforderliche Erfahrung, um Ihre Interessen
erfolgreich zu vertreten.
Das Mietrecht ist leider nach wie vor ein komplexer Paragraphendschungel, der für Rechtsunkundige schnell zu einem Labyrinth ohne Ausweg werden kann. Erschwerend kommt noch hinzu, dass der Bundesgerichtshof das Mietrecht in den letzten Jahren durch seine Jurisdiktion zusätzlich verkompliziert hat. Inzwischen fällt es selbst vielen Fachleuten schwer, die rasante Entwicklung der Rechtsprechung auf dem Gebiet des Mietrechts im Überblick zu behalten. Als Mieter oder Vermieter kann man vor dieser Situation kapitulieren, indem man im Streitfall einfach auf seine Rechte klaglos verzichtet. Die andere Alternative ist die Inanspruchnahme der Dienste eines erfahrenen Rechtsanwaltes, der sich erwiesenermaßen auf die Bearbeitung mietrechtlicher Mandate spezialisiert hat. Als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht verfüge ich insoweit über alle erforderlichen Qualifikationen und helfe Ihnen gerne, egal ob Sie meine Dienste als Mieter oder Vermieter in Anspruch nehmen möchten.
Streit unter Wohnungseigentümern gibt es immer häufiger. Oft geht es um Bagatellen oder Missverständnisse. Zuweilen sind auch Neid und Missgunst die treibenden Faktoren. Besonnene Wohnungseigentümer, die sich nichts weiter als ihren Frieden wünschen, suchen in einer solchen Situation zunächst nach Wegen, den Streit gütlich beizulegen. Vielfach sind die Fronten allerdings so verhärtet, dass eine Einigung nicht möglich ist. Zumeist liegt dies daran, dass eine Einzelperson oder eine Gruppe von Eigentümern sprichwörtlich mit dem Kopf durch die Wand gehen will. Genau diese Fälle machen das Thema "Wohnungseigentum" bei deutschen Gerichten zu einem Dauerbrenner. Zu den klassischen Streitpunkten gehören dabei unter anderem Lärm, Modernisierungsmaßnahmen, bauliche Veränderungen und Wohngeldforderungen. Ich halte praktikable Lösungen dieser Probleme für Sie bereit. Gerne beantworte ich Ihre Fragen und helfe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Die Kosten einer solchen Beratungstätigkeit machen sich in den meisten Fällen schnell bezahlt. Wer sich früh genug beraten lässt, spart in der Regel Geld, Zeit und vor allem Nerven. Eine qualifizierte Beratung verhindert falsche Weichenstellungen und hilft, überflüssige Prozesse abzuwenden bzw. unausweichliche Rechtsstreite zu gewinnen. Guter Rat ist nie zu teuer!
Das Mietrecht ist leider nach wie vor ein komplexer Paragraphendschungel, der für Rechtsunkundige schnell zu einem Labyrinth ohne Ausweg werden kann. Erschwerend kommt noch hinzu, dass der Bundesgerichtshof das Mietrecht in den letzten Jahren durch seine Jurisdiktion zusätzlich verkompliziert hat. Inzwischen fällt es selbst vielen Fachleuten schwer, die rasante Entwicklung der Rechtsprechung auf dem Gebiet des Mietrechts im Überblick zu behalten. Als Mieter oder Vermieter kann man vor dieser Situation kapitulieren, indem man im Streitfall einfach auf seine Rechte klaglos verzichtet. Die andere Alternative ist die Inanspruchnahme der Dienste eines erfahrenen Rechtsanwaltes, der sich erwiesenermaßen auf die Bearbeitung mietrechtlicher Mandate spezialisiert hat. Als Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht verfüge ich insoweit über alle erforderlichen Qualifikationen und helfe Ihnen gerne, egal ob Sie meine Dienste als Mieter oder Vermieter in Anspruch nehmen möchten.
Streit unter Wohnungseigentümern gibt es immer häufiger. Oft geht es um Bagatellen oder Missverständnisse. Zuweilen sind auch Neid und Missgunst die treibenden Faktoren. Besonnene Wohnungseigentümer, die sich nichts weiter als ihren Frieden wünschen, suchen in einer solchen Situation zunächst nach Wegen, den Streit gütlich beizulegen. Vielfach sind die Fronten allerdings so verhärtet, dass eine Einigung nicht möglich ist. Zumeist liegt dies daran, dass eine Einzelperson oder eine Gruppe von Eigentümern sprichwörtlich mit dem Kopf durch die Wand gehen will. Genau diese Fälle machen das Thema "Wohnungseigentum" bei deutschen Gerichten zu einem Dauerbrenner. Zu den klassischen Streitpunkten gehören dabei unter anderem Lärm, Modernisierungsmaßnahmen, bauliche Veränderungen und Wohngeldforderungen. Ich halte praktikable Lösungen dieser Probleme für Sie bereit. Gerne beantworte ich Ihre Fragen und helfe Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Die Kosten einer solchen Beratungstätigkeit machen sich in den meisten Fällen schnell bezahlt. Wer sich früh genug beraten lässt, spart in der Regel Geld, Zeit und vor allem Nerven. Eine qualifizierte Beratung verhindert falsche Weichenstellungen und hilft, überflüssige Prozesse abzuwenden bzw. unausweichliche Rechtsstreite zu gewinnen. Guter Rat ist nie zu teuer!
Service:
- Qualifizierte Beratung
- Vertragsgestaltung
- Prozessvermeidung
- Vertretung vor Gericht
- Zwangsvollstreckung
Mietrecht:
- Mietvertrag
- Mängelbeseitigung
- Schimmelpilzbildung
- Mietzinsminderung
- Schönheitsreparaturen
- Modernisierung
- Mieterhöhung
- Nebenkosten
- Kündigung
- Räumungsklage
- Wohnungsübergabe
WEG-Recht:
- Eigentümerversammlung
- Beschlussanfechtung
- Verwalterabberufung
- Wirtschaftsplan
- Hausgeldabrechnung
- Instandhaltungsrücklage
- Instandsetzung