Portrait

Rechtsanwalt Torsten SonnebornIch wurde 1967 in Hagen/Westf. geboren, bin verheiratet und Vater zweier Kinder. Das Rechtswissenschaftsstudium habe ich an der Ruhr-Universität zu Bochum absolviert. In Lüdenscheid war ich schon als Rechtsreferendar tätig und bin dort seit 1996 als Rechtsanwalt zugelassen. Um meine ehrgeizigen Vorstellungen von der praktischen Ausübung des Anwaltsberufes individuell verwirklichen zu können, gründete ich im Jahre 2003 gemeinam mit meinem Sozius Dirk Löber die Rechtsanwaltskanzlei Löber & Sonneborn. Sie finden die Kanzlei im Herzen von Lüdenscheid, und zwar in dem denkmalgeschützten Haus Rathausplatz 1, das sehr vielen Lüdenscheidern auch als Haus "Hulda" bekannt ist. Durch meine langjährige Berufstätigkeit habe ich branchenrelevante Kompetenzen erworben, die mir bei meiner täglichen Arbeit sehr behilflich sind.

FachanwaltsurkundeAuf dem Gebiet des Mietrechts habe ich schon hunderte von Fällen bearbeitet und auf diese Weise reichhaltige praktische Erfahrungen erworben. Als Mietrechtler bin ich unter anderem tätig für Privatpersonen und unterschiedlichste Unternehmen der Immobilienbranche, wie Maklerfirmen und Hausverwaltungen. Seit dem Jahr 2007 bin ich Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht und führe Mietprozesse jeder Art. Die Gestaltung und der Abschluss von Mietverträgen und Mietaufhebungsvereinbarungen gehört zu meinen täglichen Aufgaben, ebenso die Erklärung von Kündigungen, die Anzeige von Mietmängeln und die Geltendmachung von Forderungen und Ansprüchen. Mein Wissen besteht nicht nur aus grauer Theorie, sondern ist geprägt von einem kreativen Umgang mit den gesetzlichen Vorschriften des Mietrechts. Im Bereich des Gewerberaummietrechts beschäftige ich mich nicht nur mit der Führung von Prozessen, sondern vor allem auch mit der professionellen Gestaltung von Mietverträgen. Hierbei handelt es sich um eine besonders verantwortungsvolle Tätigkeit, denn schon ein kleiner Schriftformmangel - etwa infolge nicht zu Papier gebrachter Nebenabreden - kann schnell dazu führen, dass ein auf die Dauer von zehn oder mehr Jahren angelegter Vertrag vom Mieter bereits kurz nach Beginn des Mietverhältnisses ordentlich gekündigt werden darf. Findet sich nachfolgend kein Anschlussmieter, so kann für den Vermieter hieraus ohne weiteres ein Schaden in sechsstelliger Höhe erwachsen! Schon wegen dieses außerordentlichen Haftungsrisikos gehört der Entwurf eines langfristigen Gewerberaummietvertrages nur in die Hände eines echten Profis. Die Kostenfrage beantworte ich Ihnen gerne auf telefonische Anfrage. Im Bereich des Wohnungseigentumsrecht berate und vertrete ich Wohnungseigentümer und Verwalter gerichtlich und außergerichtlich. Nach Möglichkeit bemühe ich mich darum, konsensfähige Löungswege aufzuzeigen, denn die "Gewinner" und "Verlierer" der rechtlichen Auseinandersetzung müssen in aller Regel auch weiterhin in der Eigentümergemeinschaft zusammenleben. Vielfach sind die Fronten allerdings so verhärtet, dass eine Einigung nicht möglich ist. Ein Kräftemessen vor Gericht ist dann in den meisten Fällen unvermeidlich. In dieser Situation kämpfe ich mit der nötigen Beharrlichkeit für Ihre Interessen.
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